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Häufige Fragen und Antworten
Am besten vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragshändler einen Termin und bringen Sie das Fahrzeug zum vereinbarten Termin dorthin. Bringen Sie den Fahrzeugschein, sämtliche Schlüssel, Keycards und Winter-/Sommerreifen mit, sofern diese im Paket enthalten waren.
Um Ihre Ablösesumme unkompliziert zu erfragen, nutzen Sie gerne unser Online-Formular.
Darlehen
Bei einem Darlehensvertrag ist eine Änderung des Ratenzahlungstermins möglich. Als Zahlungstermine können wir wahlweise den 5. oder den 20. eines Monats anbieten.
Zu beachten ist hierbei:
Bei einer erstmaligen Fälligkeitsverlegung wird z. B. der 05.03.20XX auf den 20.03.20XX bzw. der 20.03.20XX auf den 05.04.20XX verlegt.
Bei der zweiten Fälligkeitsverlegung wird jedoch: der 05.03.20XX auf den 20.02.20XX bzw. der 20.03.20XX auf den 05.03.20XX verlegt und führt nach Umstellung der Fälligkeit somit einmalig zu einer Doppelbelastung!
Eine Umstellung des Ratenzahlungstermins kann über unser Online-Formular oder im Kundenportal (hier kostenfrei) vorgenommen werden.
Leasing
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine Mietzahlung im Voraus: Daher kann bereits die erste Fälligkeitsverlegung zu einer Doppelbelastung im Umstellungsmonat führen.
Der Unterschied liegt in der Abrechnungsbasis des Vertrags:
- beim Kilometerleasing ist die Kilometerlaufleistung die Berechnungsgrundlage
- beim Restwertleasing ist der vereinbarte Restwert die Berechnungsgrundlage
Nutzen Sie unser Online-Formular, um den Kaufpreis Ihrer Mietbatterie zu erfragen. Wir werden Ihnen anschließend alle für den Kauf notwendigen Unterlagen postalisch zusenden. Sobald uns der Kaufvertrag unterzeichnet vorliegt, erhalten Sie eine entsprechende Rechnung und wir beenden den Batteriemietvertrag.
Elektromobilität
Eine aktuelle Übersicht aller Servicestützpunkte finden Sie hier:
Gerne bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen neuen Vertrag mit anderem Tarif abzuschließen.
Füllen Sie dazu bitte unser Online-Formular vollständig aus. Wir werden Ihnen dann passwortgeschützt Ihren neuen Vertrag per E-Mail zusenden. Sobald dieser uns unterzeichnet vorliegt, werden wir Ihnen die Bestätigung über Ihren neuen Vertrag zusenden und den alten Vertrag beenden. Eine Auswahl möglicher Tarife finden Sie hier:
Ihre Endabrechnung kann die folgenden Positionen beinhalten:
- Saldo für die Kilometerabrechnung
Ihre Endabrechnung enthält ggf. einen Saldo für die Kilometerabrechnung. Diese wird Ihnen auf der letzten Seite der Endabrechnung erläutert.
- Erstattung voller Monatsraten
Ihnen werden zunächst die vollen Raten erstattet, rückwirkend bis einschließlich des Monats zu dem beendet wird.
- Belastung der taggenauen letzten Rate
Ihnen wird die letzte Miete Tag genau belastet.
Ein Beispiel:
Ihr Vertrag wird im Januar rückwirkend zum 15. Dezember beendet. Es erfolgt zunächst die Gutschrift der Raten Januar und Dezember. Dann erfolgt die Belastung für den Zeitraum 1. bis 15. Dezember.
Bei Vertragsbeendigung wird die Differenz zwischen der vereinbarten Kilometerlaufleistung und den tatsächlich genutzten Kilometern an Sie vergütet. Unterhalb der in Ihrem Vertrag festgelegten Mindestkilometergrenze kann jedoch keine Vergütung erfolgen.
Vorab ist in jedem Fall eine Batterieprüfung bei einem Renault Partner erforderlich. Dieser wird mit Ihnen die notwendigen Schritte zur Rückgabe der Batterie abstimmen.
An dieser Stelle erlauben wir uns den Hinweis, dass für ein Fahrzeug, dem einmal die Batterie entnommen wurde, vom Hersteller keine neue Antriebsbatterie zur Verfügung gestellt werden kann.
Wenn Sie Ihr Elektrofahrzeug im Inland verkaufen und die Antriebsbatterie bei uns gemietet haben, muss Ihr Käufer ebenfalls einen Mietvertrag für die Antriebsbatterie abschließen. Über den folgenden Link können Sie einen Prozess starten, der es dem Käufer Ihres Fahrzeugs ermöglicht, einen neuen Batteriemietvertrag für die in Ihrem Fahrzeug verbaute Antriebsbatterie abzuschließen.
Wir weisen bereits an dieser Stelle darauf hin, dass dieses Formular nicht automatisch die Entlassung des aktuellen Batteriemieters nach sich zieht. Der aktuelle Batteriemieter kann erst dann aus dem Batteriemietvertrag entlassen werden, wenn Mobilize Financial Services einen Batteriemietvertrag mit dem Käufer schließen konnte.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Antriebsbatterie über uns käuflich zu erwerben. Dann steht einem Fahrzeugverkauf ins Ausland nichts mehr im Wege. Nutzen Sie unser Online-Formular, um den Kaufpreis Ihrer Mietbatterie zu erfragen.
Setzen Sie sich bei einer Panne mit dem Renault Z.E. Assistance-Service in Verbindung. Sie erreichen den Renault Z.E. Assistance-Service unter den Rufnummern:
- innerhalb Deutschlands: 0800 5893305
- aus dem Ausland: +49 2232 739937
Die Telefonzentrale ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche für Sie besetzt.
Das Fahrzeug muss immer zu einem "Servicestützpunkt E-Tech" gebracht werden. Dort muss ein Gutachten und die Prüfung der Antriebsbatterie durch Sie in Auftrag gegeben werden.
Eine Übersicht über Servicestützpunkte in der Umgebung erhalten Sie hier:
Bitte informieren Sie uns über:
- den Standort des Fahrzeugs.
- die Versicherungsdaten.
- die weitere Verwendung des Fahrzeugs.
Bitte beachten Sie:
- Liegt bereits ein Gutachten vor, so übermitteln Sie dieses bitte über die Uploadfunktion unseres Onlineformulars.
- Es können durch weitere vom Hersteller vorgeschriebene Prüfungen der Antriebsbatterie bei einem zertifizierten Servicestützpunkt E-Tech Folgekosten entstehen.
- Sollte die Antriebsbatterie beschädigt sein, muss diese bei einem zertifizierten Servicestützpunkt ausgebaut werden. Im Falle einer Instandsetzung besteht aber die Möglichkeit, eine Austauschbatterie und einen neuen Batteriemietvertrag zu erhalten.
- Ist die Antriebsbatterie beschädigt und muss ausgebaut werden, ohne dass eine Ersatzbatterie geordert wird, so kann für dieses Fahrzeug über Renault Financial Services keine Mietbatterie mehr bezogen werden.
Allgemeine Kundenberatung (Vertragliches, Tarifberatung, Schadensmeldung etc.):
Bitte kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular:
Oder per Post:
Mobilize Financial Services,
Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
Postfach 41261
Mönchengladbach
Bei einer Panne/Unfall:
Renault Z.E. Assistance-Service
- innerhalb Deutschlands: 0800 5893305
- aus dem Ausland: +49 2232 739937
Die Telefonzentrale ist 24 Stunden am Tag an 7 Tagen in der Woche für Sie besetzt.
Nutzen Sie unser Online-Formular, um den Kaufpreis Ihrer Mietbatterie zu erfragen. Wir werden Ihnen anschließend alle für den Kauf notwendigen Unterlagen postalisch zusenden. Sobald uns der Kaufvertrag unterzeichnet vorliegt, erhalten Sie eine entsprechende Rechnung und wir beenden den Batteriemietvertrag.
Ein Verkauf des Fahrzeugs und somit ein Export der im Eigentum von Renault Financial Services stehenden Batterie ist nicht in jedes Land möglich. Unter folgendem Link finden Sie eine Übersicht nach Modell und Exportland:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Entlassung aus der Verpflichtung des Batteriemietvertrags nur möglich ist, wenn uns das folgende Formular vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegt. Nutzen Sie hierzu bitte die Uploadfunktion unseres Online-Formulars.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Antriebsbatterie über uns käuflich zu erwerben. Dann steht einem Fahrzeugverkauf ins Ausland natürlich nichts mehr im Wege. Nutzen Sie unser Online-Formular, um den Kaufpreis Ihrer Mietbatterie zu erfragen.
Leasing
Um einen Leasingvertrag abschließen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen: Gültiger Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaates benötigen zusätzlich eine Meldebscheinigung. Bei Nicht EU-Bürgern ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Darüber hinaus sollten Sie Ihre letzten drei Gehaltsnachweise mitbringen. Über eventuell notwendige Bonitätsunterlagen informiert Sie Ihr Händler individuell.
Der Erwerb des Leasingfahrzeugs ist aus vertragsrechtlichen und steuerlichen Gründen ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird unsererseits an den Rücknahmehändler veräußert. Sofern Sie Interesse am Erwerb haben, bitten wir Sie, sich an Ihren Händler zu wenden.
Für den Abschluss sowie für die Verwaltung des Vertrages fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es können lediglich Kosten für Sonderleistungen anfallen.
Der Leasingvertrag ist fest an die vertraglich vereinbarte Laufzeit gebunden. Sollten Sie Interesse an einem neuen Fahrzeug haben oder müssen Sie aus wichtigen Gründen den Vertrag vorzeitig beenden, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Händler in Verbindung.
Ist Ihr neues Fahrzeug nicht rechtzeitig verfügbar, setzen Sie sich bitte vor Vertragsauslauf mit Ihrem Vertragshändler in Verbindung. Dort wird man Sie gerne beraten. Gleichzeitig haben Sie auch die Möglichkeit, sich über unsere aktuellen Konditionen sowie über die sonstigen Serviceleistungen zu informieren.
Eine Anpassung der Fahrleistung unterliegt verschiedenen Voraussetzungen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Händler.
Bei Vertragsende füllt Ihr Renault Händler mit Ihnen gemeinsam ein Rückgabeprotokoll aus und führt ggf. eine Abrechnung auf Grundlage der vereinbarten Kilometer durch.
Bei Vertragsende füllt Ihr Händler mit Ihnen gemeinsam ein Rückgabeprotokoll aus und führt ggf. eine Abrechnung über vorhandene Schäden oder Mängel durch.
Sollte einmal ein Schaden an Ihrem Fahrzeug sein, beauftragen Sie bitte einen Händler mit der Reparatur.
Am besten vereinbaren Sie mit Ihrem Vertragshändler einen Termin und bringen Sie das Fahrzeug zum vereinbarten Termin dorthin. Bringen Sie den Fahrzeugschein, sämtliche Schlüssel, Keycards und Winter-/Sommerreifen mit, sofern diese im Paket enthalten waren.
Für nähere Informationen über das Leasing eines Gebrauchtwagens über Mobilize Financial Services, sprechen Sie einen Renault Händler Ihrer Wahl an.
Ein Unfall ist grundsätzlich und unverzüglich der Bank bzw. Leasinggesellschaft mitzuteilen.
Hierzu füllen Sie ganz einfach die Schadensmeldung direkt online aus.
Anschließend setzen wir uns bezüglich der Regulierung umgehend mit Ihnen oder der Versicherung in Verbindung.
Grundsätzlich sind notwendige Reparaturarbeiten in einem autorisierten bzw. vom Hersteller anerkannten Betrieb durchzuführen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Originalteile und -lacke verwendet und eventuelle Garantieansprüche nicht gefährdet werden.
Sofern ein technischer Mangel an Ihrem Fahrzeug aufgetreten ist, bitten wir Sie, sich an Ihren Händler zu wenden.
Bei Finanzierung und Leasing werden Raten gezahlt und Zinsen berechnet. Der Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsformen besteht darin, dass beim Leasing die Raten lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlt werden, während das Fahrzeug bei der Finanzierung nach vollständiger Abzahlung des Kredits in das Eigentum des Besitzers übergeht. Beim Leasing erwerben Sie nur das Nutzungsrecht am Fahrzeug und geben es am Ende der Laufzeit an den Händler zurück.
Der Unterschied liegt in der Abrechnungsbasis des Vertrags:
- beim Kilometerleasing ist die Kilometerlaufleistung die Berechnungsgrundlage
- beim Restwertleasing ist der vereinbarte Restwert die Berechnungsgrundlage
Finanzierung
Um einen Kredit aufnehmen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen: Gültiger Personalausweis oder anderes gültiges Ausweisdokument. Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats benötigen zusätzlich eine Meldebscheinigung. Bei Nicht-EU-Bürgern ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Darüber hinaus sollten Sie Ihre letzten drei Gehaltsnachweise mitbringen. Über eventuell notwendige Bonitätsunterlagen informiert Sie Ihr Händler individuell.
Nach vollständiger Ablösung Ihres Darlehensvertrags erhalten Sie den Kfz-Brief unaufgefordert innerhalb von zehn Tagen zugeschickt. Voraussetzung hierfür ist, dass keine offenen Forderungen vorhanden sind und uns Ihre aktuelle Anschrift bekannt ist.
Für nähere Informationen über die Finanzierung eines Gebrauchtwagens über Mobilize Financial Services sprechen Sie einen Händler Ihrer Wahl an.
Wir möchten auch in Ihrem Sinne überprüfen, ob die monatliche Rate für Sie tragbar ist. Wir vergeben Kredite verantwortungsvoll, weil wir wollen, dass Sie Ihren Kredit auch zurückzahlen können.
Wir prüfen jeden Kreditwunsch individuell und sorgfältig. Dabei unterstützt uns ein Verfahren, in dem die langjährige Krediterfahrung unserer Mitarbeiter gebündelt und objektiviert ist: das Kredit-Scoring.
Wichtige Informationen zum Scoring finden Sie unter nachfolgendem Link:
Ein Unfall ist grundsätzlich und unverzüglich der Bank bzw. Leasinggesellschaft mitzuteilen.
Hierzu füllen Sie ganz einfach die Schadensmeldung direkt online aus.
Anschließend setzen wir uns bezüglich der Regulierung umgehend mit Ihnen oder der Versicherung in Verbindung.
Grundsätzlich sind notwendige Reparaturarbeiten in einem autorisierten bzw. vom Hersteller anerkannten Betrieb durchzuführen. Hierdurch wird sichergestellt, dass Originalteile und -lacke verwendet und eventuelle Garantieansprüche nicht gefährdet werden.
Sofern ein technischer Mangel an Ihrem Fahrzeug aufgetreten ist, bitten wir Sie, sich an Ihren Händler zu wenden.
Die Höhe Ihrer monatlichen Rate wird von folgenden Faktoren beeinflusst:
- Laufzeit: Je länger die Laufzeit, desto geringer die monatliche Rate
- Anzahlung: Je höher die Anzahlung, desto geringer die monatliche Rate
- Finanzierungsart: Klassische Finanzierung, 2- oder 3-Wege-Finanzierung
Bei Finanzierung und Leasing werden Raten gezahlt und Zinsen berechnet. Der Unterschied zwischen den beiden Finanzierungsformen besteht darin, dass beim Leasing die Raten lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs bezahlt werden, während das Fahrzeug bei der Finanzierung nach vollständiger Abzahlung des Kredits in das Eigentum des Besitzers übergeht. Beim Leasing erwerben Sie nur das Nutzungsrecht am Fahrzeug und geben es am Ende der Laufzeit an den Händler zurück.
Um einen Kredit aufnehmen zu können, müssen Sie volljährig sein und unter Abzug aller Ihrer persönlichen monatlichen Ausgaben in der Lage sein, den Kredit abbezahlen zu können. Eine Schufaprüfung stellt sicher, dass der Kreditnehmer bisherige Kredite ordnungsgemäß zurückgezahlt hat.
Vertrag
Nutzen Sie für die Änderung Ihrer Bankverbindung gerne unser Online-Formular.
Vor einer technischen Änderung an Ihrem Fahrzeug prüfen Sie bitte, ob Sie einen Leasingvertrag oder einen Darlehensvertrag mit Rücknahmevereinbarung abgeschlossen haben. In diesem Fall ist die Zustimmung Ihres Händlers erforderlich. Für die Eintragung in den Kfz-Brief können Sie diesen an einen Renault Händler oder, nach technischer Abnahme der Änderung, an Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt senden lassen.
Darlehensvertrag: Eine Ummeldung Ihres Fahrzeugs auf eine Anschrift außerhalb des Bundesgebiets ist leider ausgeschlossen. Um das Fahrzeug im Ausland anzumelden, ist eine Ablösung Ihres Darlehens nötig. Diese können Sie unkompliziert über das Online-Formular anfragen. Alle Angaben für die Überweisung finden Sie in diesem Ablöseschreiben. Der Versand des Kfz-Briefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) erfolgt einen Bankarbeitstag nach Eingang der Ablösesumme auf unserem Konto.
Leasingvertrag: Sollten Sie einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Händler in Verbindung. Hier wird man Ihnen gerne weiterhelfen.
Um Ihre Ablösesumme unkompliziert zu erfragen, nutzen Sie gerne unser Online-Formular.
Nach Eingang der letzten Rate bzw. der Ablösesumme senden wir Ihnen Ihren Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) umgehend zu. Wenn der Kfz-Brief gleich an den Käufer geschickt werden soll, reichen Sie bitte eine entsprechend lautende und von Ihnen unterzeichnete Vollmacht bei uns ein.
Der Erwerb des Leasingfahrzeugs ist aus vertragsrechtlichen und steuerlichen Gründen ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird unsererseits an den Rücknahmehändler veräußert. Sofern Sie Interesse am Erwerb haben, bitten wir Sie, sich an Ihren Händler zu wenden.
Die Verlängerung eines Darlehensvertrags ist nach erfolgreicher Bonitätsprüfung grundsätzlich möglich, sofern es sich nicht um eine 2- oder 3-Wege-Finanzierung handelt. Wir besprechen gerne mit Ihnen, ob dies in Ihrem individuellen Fall die bestmögliche Lösung darstellt. Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Bezüglich einer Verlängerung Ihres Leasingvertrags bitten wir Sie, sich rechtzeitig vor Vertragsauslauf mit Ihrem Vertragshändler in Verbindung zu setzen.
Da Finanzierungen ausschließlich über unser Händlernetz einreichbar sind, möchten wir Sie bitten, sich bezüglich Ihrer Anfrage direkt an einen Vertragshändler zu wenden. Dieser hilft Ihnen gerne weiter und steht Ihnen beratend zur Seite.
Ein Finanzierungsangebot zur Weiterfinanzierung Ihrer Schlussrate können Sie sich gern bei einem Händler Ihrer Wahl einholen.
Hier kommt es darauf an, welche Finanzierungsart Sie gewählt haben.
3-Wege Finanzierung:
Sie haben sich bei Vertragsabschluss für eine 3-Wege Finanzierung entschieden. Bei dieser Vertragsart haben Sie am Laufzeitende die Möglichkeit, das vollständige Eigentum an dem Fahrzeug durch Zahlung der festgelegten Schlussrate zu erwerben, oder es an Ihren Händler zurückzugeben.
Sehr gerne können Sie über Ihren Renault Händler auch ein interessantes Angbot zur Weiterfinanzierung Ihrer Schlussrate anfragen.
2-Wege Finanzierung:
Bei dieser Vertragsart haben Sie am Laufzeitende die Möglichkeit, das vollständige Eigentum an dem Fahrzeug durch Zahlung der festgelegten Schlussrate zu erwerben, oder diese weiter zu finanzieren.
Sehr gerne können Sie über Ihren Händler auch ein interessantes Angbot zur Weiterfinanzierung Ihrer Schlussrate anfragen.
Die Löschung des Schufa-Eintrags erfolgt nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsende. Bei der Beantragung eines neuen Kredits hat dies selbstverständlich keine negativen Auswirkungen. Anhand der üblichen Einträge über Gesamtschuld, Fälligkeit der ersten Rate sowie Laufzeit, ist für jedes andere Kreditinstitut sofort erkennbar, dass Ihr Vertrag in unserem Hause beendet ist.
Es handelt sich bei diesem Eintrag um einen maßgeblichen Faktor für eine positive Kreditbeurteilung.
Sollten Sie Ihren Vertrag vorzeitig beendet haben, erfolgt umgehend eine Erledigungsmeldung an die Schufa.
Nach Eingang der letzten Rate bzw. der Ablösesumme senden wir Ihnen Ihren Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) unmittelbar zu.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es durch den Postweg einige Tage dauern kann, bis dieser bei Ihnen eingeht.
Der Erwerb des Leasingfahrzeugs ist aus vertragsrechtlichen und steuerlichen Gründen ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird nach Ende der Leasingzeit grundsätzlich an den Rücknahmehändler veräußert. Sofern Sie Interesse am Erwerb haben, bitten wir Sie, sich an Ihren Händler zu wenden.
Hintergrund ist, dass wir zwar Eigentümerin des Fahrzeuges sind, aber mit Ihrem Händler eine Rücknahmevereinbarung getroffen haben. Das bedeutet, dass wir das Fahrzeug nach Ablauf Ihres Vertrages an den Händler verkaufen werden. Dieser steht Ihnen als neuer Eigentümer des Fahrzeuges als Ansprech- bzw. Verhandlungspartner bei all Ihren Anliegen gerne zur Verfügung.
Sobald Sie mit Ihrem Autohaus zu einer Übereinkunft gekommen sind, prüfen wir auf Ihren Wunsch hin gerne die Möglichkeit einer Weiterfinanzierung des Fahrzeugs in unserem Hause. Auch hier ist Ihr Händler Ihr kompetenter Berater und kann Ihnen aus unseren vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten, das auf Sie individuell zugeschnittene Angebot, erstellen.
Nutzen Sie hierfür gerne unser Online-Formular unter folgendem Button.
Die Löschung des Kredits erfolgt nach Ablauf von drei Jahren nach Vertragsende. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrags erfolgt eine umgehende Erledigungsmeldung durch uns an die Schufa.
Ein Fahrzeugtausch im Darlehen bedarf einer individuellen Prüfung. Hierzu benötigen wir die genauen Daten des neuen Fahrzeugs. Übersenden Sie uns bitte eine Kopie des neuen Kfz-Briefs (Zulassungsbescheinigung Teil II) und nennen Sie uns bitte auch den Kilometerstand und den Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer. Bitte beachten Sie, dass der Fahrzeugtausch mit Kosten verbunden ist.
Der Leasingvertrag ist fest an das vertraglich vereinbarte Fahrzeug gebunden. Sollten Sie Interesse an einem neuen Fahrzeug haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Händler in Verbindung.
Darlehen
Bei einem Darlehensvertrag ist eine Änderung des Ratenzahlungstermins möglich. Als Zahlungstermine können wir wahlweise den 5. oder den 20. eines Monats anbieten.
Zu beachten ist hierbei:
Bei einer erstmaligen Fälligkeitsverlegung wird z. B. der 05.03.20XX auf den 20.03.20XX bzw. der 20.03.20XX auf den 05.04.20XX verlegt.
Bei der zweiten Fälligkeitsverlegung wird jedoch: der 05.03.20XX auf den 20.02.20XX bzw. der 20.03.20XX auf den 05.03.20XX verlegt und führt nach Umstellung der Fälligkeit somit einmalig zu einer Doppelbelastung!
Eine Umstellung des Ratenzahlungstermins kann über unser Online-Formular oder im Kundenportal (hier kostenfrei) vorgenommen werden.
Leasing
Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um eine Mietzahlung im Voraus: Daher kann bereits die erste Fälligkeitsverlegung zu einer Doppelbelastung im Umstellungsmonat führen.
Bei einem Darlehensvertrag (Ausnahme 2 und 3 Wege Finanzierung) ist eine Ratenreduzierung möglich. Diese kann durch eine einmalige Sonderzahlung oder in einigen Vertragskonstellationen auch durch eine Vertragsverlängerung erfolgen. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 84 Monate. Bitte setzen Sie sich hierfür mit unserem Kundenservice in Verbindung.
Servicezeiten Kundenservice:
wochentags von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Telefon: 02131 401010
Telefax: 02131 401011
Ein bestehender Leasingvertrag kann aus vertragsrechtlichen Gründen nicht verändert werden. Somit ist auch eine Ratenreduzierung nicht möglich.
Eine Erhöhung der monatlichen Rate ist aus vertragsrechtlichen Gründen weder bei Darlehens- noch bei Leasingverträgen möglich. Weitere Informationen zur Möglichkeit einer Sonderzahlung finden Sie nachstehend unter den Punkten:
- So können Sie eine Sonderzahlung bei Ihrem Darlehensvertrag tätigen.
- Was Sie beachten müssen, wenn Sie eine Sonderzahlung während Ihres laufenden Leasingvertrags tätigen möchten.
Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Sie haben die Möglichkeit zur Laufzeitverkürzung oder zur Reduzierung der Ratenhöhe. Bei Verträgen mit einer erhöhten Schlussrate gibt es Einschränkungen für Sondertilgungen (z. B. wegen eines eventuell vorhandenen Rücknahmeversprechens). Hier kann die Sondertilgung lediglich zur Reduzierung der Schlussrate verwendet werden. Bitte teilen Sie uns vor Überweisung der Sonderzahlung – gerne über Ihren persönlichen Kundenportalbereich – mit, wann Sie welchen Betrag überweisen möchten und wie die Zahlung verwendet werden soll.
Bei einem Leasingvertrag ist eine Sonderzahlung während der Vertragslaufzeit nicht möglich.
Falls während der Laufzeit Ihres Finanzierungs- oder Leasingvertrags Zahlungsschwierigkeiten auftreten sollten, dann setzen Sie sich bitte möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung. Wir werden dann gemeinsam versuchen, eine Lösung zu finden.
In Ihrem persönlichen Kundenportalbereich haben Sie die Möglichkeit, zahlreiche Services rund um die Uhr und an sieben Tagen der Woche völlig kostenfrei zu nutzen:
- Änderung Ihrer Anschrift
- Änderung Ihrer Bankverbindung
- Änderung Ihres monatlichen Ratenzahlungstermins
- Anforderung Ihrer Ablösesumme
- Anforderung Ihres Kontoauszugs
- Versendung Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) zur Zulassungsstelle
Gerne können Sie jegliche Änderungen und Anforderungen auch über unsere Online-Formulare im Kundenkontaktcenter durchführen.
Es könnte daran liegen, dass Ihr Webbrowser (z. B. Internet Explorer, Mozilla Firefox oder Google Chrome) nicht auf dem aktuellen Stand ist. Bitte prüfen Sie Ihren Webbrowser und führen die notwendigen Updates durch. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, in regelmäßigen Abständen Ihre Cookies zu löschen sowie den Cache und Verlauf Ihres Webbrowsers zu löschen.
Sollten Sie danach noch immer nicht auf das Kundenportal zugreifen können, kontaktieren Sie uns bitte über das folgende Online-Formular und beschreiben den entstandenden Fehler.
Sollten Sie keine E-Mail von uns erhalten haben, um Ihre Registrierung oder eine Zugangsdatenänderung zu bestätigen, kontrollieren Sie bitte auch Ihren Spam-Ordner oder – soweit vorhanden – den Ordner "Unbekannt".
Wenn Sie eine neue E-Mail-Adresse für Ihren Kundenportalzugang hinterlegen möchten, loggen Sie sich bitte mit Ihren aktuellen Zugangsdaten ein. Anschließend können Sie im Menüpunkt "Mein Profil" Ihren Benutzernamen bzw. Ihre E-Mail-Adresse ändern. Sie erhalten innerhalb kürzester Zeit eine E-Mail, in der Sie einen Bestätigungsbutton finden.
Ihr Benutzername ist die E-Mail-Adresse, mit der Sie sich bei uns registriert haben.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses jederzeit über das folgende Online-Formular zurücksetzen.
Sie können Ihren Kfz-Brief in folgenden Fällen kostenfrei über unser Kundenportal an die zuständige Zulassungsstelle senden lassen:
- Ummeldung aufgrund Wohnortwechsel
- Verlust des Kfz-Scheins
- Verlust des Kfz-Kennzeichens
- Eintragung schadstoffarmer Werte
- Stilllegung
Bitte beachten Sie: Bei Leasingverträgen ist im Falle einer technischen Änderung, eines Halterwechsels oder einer Stilllegung von mehr als drei Monaten generell die Zustimmung des Rücknahmehändlers erforderlich. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an Ihren Händler, um die Änderung zu veranlassen.
Im Regelfall bekommen sie den Jahreskontoauszug jährlich gegen eine Gebühr übersendet. Diese kann Ihnen zur Vorlage beim Finanzamt dienen, sofern Sie das Fahrzeug bzw. die Finanzierung steuerlich absetzen können. Wenn Sie keine Verwendung dafür haben, können Sie diesen Service widerrufen. Bitte wenden Sie sich hierfür an unseren Kundenservice.
Über folgenden Link erhalten Sie alle Informationen rund um Ihre Änderungswünsche zu Ihrem Batteriemietvertrag:
Ihre Anschrift können Sie ganz bequem über unser Online-Formular ändern.
Ein Verbraucherdarlehen können Sie jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Es fallen Kosten in Höhe von 1 Prozent der Restschuld als Vorfälligkeitsentschädigung an. Ist die restliche Laufzeit des Vertrages kürzer als ein Jahr, ist die Entschädigung auf 0,5 Prozent begrenzt.
Die ordentliche Kündigung eines Leasingvertrags ist nicht vorgesehen. Sofern Sie einen Wechsel des Fahrzeugs anstreben, sprechen Sie bitte direkt Ihren Vertragshändler an.
Um Ihren Namen zu ändern, benötigen wir eine Kopie Ihres neuen Personalausweises oder der Urkunde der Namensänderung. Bitte senden Sie uns diese Kopien über unser Online-Formular „Dokumente hochladen“. Als Thema wählen Sie bitte: Namensänderung/Umfirmierung.
Alternativ können Sie uns das Dokument auch postalisch übermitteln:
Mobilize Financial Services,
Geschäftsbereich der RCI Banque S.A. Niederlassung Deutschland
Jagenbergstraße 1
41468 Neuss
Ihre Zugangsdaten können Sie sich ganz bequem mit dem folgenden Online-Formular anfordern.
Ihre Zugangsnummer übersenden wir Ihnen dann kurzfristig per E-Mail. Die notwendige PIN erhalten Sie aus Sicherheitsgründen parallel auf dem Postweg.
Zahlungen
Der Termin für den erneuten Einzug ist nicht verschiebbar. Bitte kontaktieren Sie uns über das Online-Formular, falls Sie zu dem angegebenen Datum nicht ausreichend Geld auf Ihrem Konto haben.
Sollten Sie eine Zahlungserinnerung erhalten haben, in der wir Ihnen einen neuen Abbuchungstermin nennen, buchen wir den Betrag bequem von Ihrem Konto ab.
Nichtsdestotrotz können Sie den rückständigen Betrag sehr gern überweisen. Bitte achten Sie darauf, im Verwendungszweck die im Schreiben genannte Vertragsnummer anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass es bis zu 3 Werktagen dauern kann, bis das Geld Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben wurde.
Sollte ihr Kreditkonto aufgrund einer Überweisung ein Guthaben aufweisen, so wird dieses mit der nächsten Rate automatisch verrechnet. Dementsprechend buchen wir im darauffolgenden Monat weniger bei Ihnen ab. Wenn Sie das Guthaben ausgezahlt haben möchten, teilen Sie uns dies bitte über das folgende Online-Formular mit.
Wenn wir den rückständigen Betrag von Ihrem Konto eingezogen haben, war Ihre Überweisung auf Ihrem Kreditkonto zum Zeitpunkt der Erstellung der Zahlungserinnerung leider noch nicht für uns sichtbar. Sollte sich durch den doppelten Zahlungseingang ein Guthaben ergeben, so wird dieses automatisch mit der nächsten Rate verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass es bis zu 3 Werktagen dauern kann, bis die Abbuchung auf Ihrem Konto sichtbar ist.
Es ist grundsätzlich nicht möglich, die Raten von einer anderen Person zahlen zu lassen. Es dürfen nur Personen auf den Vertrag einzahlen, die ebenfalls Vertragspartner (Mitverpflichteter oder Bürge) oder weitere, vertraglich vereinbarte, Fahrzeugnutzer sind. Ihre Bankverbindung können Sie bequem über unser Online-Formular ändern.
Versicherung
Die Selbstbeteiligung (SB) ist generell frei wählbar. Wir empfehlen in der Teilkasko eine SB mit 150 Euro und in der Vollkasko eine SB mit 500 Euro.
Es besteht ein Versicherungsschutz für ganz Europa. Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland sein und das Fahrzeug muss ebenfalls in Deutschland zugelassen sein.
Neben Renault und Dacia sind auch Fahrzeuge anderer Marken versicherbar.
Ihr Ansprechpartner im Autohaus berät Sie gerne und unterbreitet Ihnen ein unverbindliches Kfz-Versicherungsangebot. Um das für Sie günstigste Angebot ermitteln zu können, halten Sie bitte Ihre Fahrzeugzulassung und den letzten Versicherungsschein bereit.
Im Schadenfall nehmen Sie unverzüglich Kontakt zu uns auf. Wir kümmern uns um Ihre Ansprüche.
Es spielt bei der GAP-Versicherung keine Rolle, ob Sie Ihr Fahrzeug privat oder geschäftlich nutzen.
Ihr Vertrag läuft so lange, wie die ursprüngliche Dauer Ihrer Finanzierung ist, bzw. so lange, wie dies im Antrag aufgeführt wird.
Sollten Sie die Prämie während der Vertragslaufzeit nicht zahlen, kann der Vertrag gekündigt werden und Sie verlieren den Versicherungsschutz.
SECURPLUS ist besonders geeignet für Gebrauchtwagenfahrer, Fahranfänger und Personen mit einer guten Schadenfreiheitsklasse.
SECURPLUS übernimmt im Falle eines selbstverschuldeten Verkehrsunfalls kleinere Reparaturen bis zu 1.000 Euro, ohne dass die Vollkaskoversicherung eingreifen muss. Bei einer abgeschlossenen Vollkaskoversicherung übernimmt SECURPLUS Ihre Selbstbeteiligung bis zu einer Höhe von 1.000 Euro.
Der Extraschutz SECURPLUS kann schnell und einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Autohaus abgeschlossen werden.
PROTECT bietet sich an, um Gebrauchtwagen, die jünger als acht Jahre alt sind, gegen Schäden abzusichern. Dabei kann der Vertrag sowohl gemeinsam mit einer Finanzierungs-/Leasingrate als auch als einzelne Versicherung abgeschlossen werden.
PROTECT kann bei einem Renault oder Dacia Händler Ihrer Wahl abgeschlossen werden.
Das Autotagegeld lohnt sich insbesondere für Gewerbetreibende, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind und mobil bleiben müssen. Es bietet auch Privatpersonen eine schnelle finanzielle Unterstützung.
Das Autotagegeld kann schnell und einfach bei Ihrem Ansprechpartner im Autohaus abgeschlossen werden.
Die GAP-Versicherung zahlt im Schadenfall 40 Prozent auf den Wiederbeschaffungswert und maximal bis zum ursprünglichen Kaufpreis.
Beim Autotagegeld mitversichert ist der Ausfall Ihres Fahrzeugs aufgrund einer Panne oder eines selbstverschuldeten Unfalls. Für jeden Tag, während Ihr Fahrzeug in der Werkstatt ist, erhalten Sie bis zu 300 Euro und das für bis zu fünf aufeinanderfolgende Tage.
Die gesetzlich vorgschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen. Der Teilkaskoschutz kommt für Schäden auf, die zum Beispiel durch Diebstahl, Brand, Marderbisse oder Kollisionen mit Tieren enstanden sind. Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen des Teilkaskoschutzes und deckt selbstverschuldete Schäden, Vandalismus sowie Schäden mit Fahrerflucht ab. Für den Umpfang des jeweiligen Versicherungsschutzes ist der jeweilige Vertragsinhalt und die dazugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich.
Erfahren Sie mehr über die Autoversicherung:
Sie schließen den Vertrag zur GAP-Versicherung über Mobilize Financial Services mit der AXA IARD Versicherung ab.