
Mit dem Auto der Eltern in die Ferien: Sorgenfrei durchstarten
Nicht jeder hat ein eigenes Auto – vor allem nicht als junger Mensch und zu Ausbildungs- und Studienzeiten. Trotzdem träumt man hin und wieder von einem spontanen Roadtrip ans Meer oder einem Wochenendausflug in die Berge. Wenn das eigene Auto fehlt, liegt die Lösung oft näher als gedacht: Warum nicht einfach Mamas oder Papas Auto leihen?
Die Eltern fahren ein Elektroauto? Kein Problem! Hier erfahren, was beim Verreisen mit dem E-Auto zu beachten ist.
Wenn die Eltern sich großzügigerweise einverstanden erklären, kann es fast losgehen. Vorher sollte man allerdings gemeinsam einige Vorkehrungen treffen, die nicht nur für die Eltern als Fahrzeughalter sinnvoll sind, sondern auch der eigenen Sicherheit dienen.
Versicherungsstatus klären
Solange der Versicherungsschutz für den Trip nicht geregelt ist, kann es nicht losgehen. Innerhalb Deutschlands und in den meisten europäischen Ländern ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend, ohne sie darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden.
Haben die Eltern auch eine Vollkaskoversicherung oder wenigstens eine Teilkasko? Es ist empfehlenswert, sich vor Reiseantritt beim Versicherer über die Modalitäten zu erkundigen, wenn ein Kaskoschaden im Ausland eintritt.
Auch ein Blick auf den TÜV ist ratsam – wichtig ist, dass die Plakette im geplanten Reisezeitraum noch gültig ist.
Außerdem ist es wichtig zu klären, ob man zum zugelassenen Fahrerkreis des Autos gehört. Ist das der Fall, ist man im Schadenfall abgesichert. Als junge Fahrerin oder Fahrer ist man allerdings oft nicht auf das Elternauto versichert – gerade dann, wenn man nicht mehr daheim wohnt – denn junge Fahrer treiben die Versicherungskosten in die Höhe.
Gehört man nicht zum Fahrerkreis, lohnt sich ein einen Zusatzfahrerschutz für den Reisezeitraum. Diese kleine Versicherung deckt die Kosten für Vertragsstrafe, Schäden am Auto, Beitragsnachforderungen der Kfz-Versicherung der Eltern ab oder kommt für Mehrbeiträge aufgrund einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse auf. Sollten sich die Eltern noch ein wenig sträuben, das Auto auszuleihen, kann ein Zusatzfahrerschutz eventuell den Ausschlag geben.