Mit dem Auto der Eltern in die Ferien: Sorgenfrei durchstarten

Nicht jeder hat ein eigenes Auto – vor allem nicht als junger Mensch und zu Ausbildungs- und Studienzeiten. Trotzdem träumt man hin und wieder von einem spontanen Roadtrip ans Meer oder einem Wochenendausflug in die Berge. Wenn das eigene Auto fehlt, liegt die Lösung oft näher als gedacht: Warum nicht einfach Mamas oder Papas Auto leihen?

Die Eltern fahren ein Elektroauto? Kein Problem! Hier erfahren, was beim Verreisen mit dem E-Auto zu beachten ist.

Wenn die Eltern sich großzügigerweise einverstanden erklären, kann es fast losgehen. Vorher sollte man allerdings gemeinsam einige Vorkehrungen treffen, die nicht nur für die Eltern als Fahrzeughalter sinnvoll sind, sondern auch der eigenen Sicherheit dienen.

Versicherungsstatus klären

Solange der Versicherungsschutz für den Trip nicht geregelt ist, kann es nicht losgehen. Innerhalb Deutschlands und in den meisten europäischen Ländern ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend, ohne sie darf kein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen betrieben werden.

Haben die Eltern auch eine Vollkaskoversicherung oder wenigstens eine Teilkasko? Es ist empfehlenswert, sich vor Reiseantritt beim Versicherer über die Modalitäten zu erkundigen, wenn ein Kaskoschaden im Ausland eintritt.

Auch ein Blick auf den TÜV ist ratsam – wichtig ist, dass die Plakette im geplanten Reisezeitraum noch gültig ist.

Außerdem ist es wichtig zu klären, ob man zum zugelassenen Fahrerkreis des Autos gehört. Ist das der Fall, ist man im Schadenfall abgesichert. Als junge Fahrerin oder Fahrer ist man allerdings oft nicht auf das Elternauto versichert – gerade dann, wenn man nicht mehr daheim wohnt – denn junge Fahrer treiben die Versicherungskosten in die Höhe.

Gehört man nicht zum Fahrerkreis, lohnt sich ein einen Zusatzfahrerschutz für den Reisezeitraum. Diese kleine Versicherung deckt die Kosten für Vertragsstrafe, Schäden am Auto, Beitragsnachforderungen der Kfz-Versicherung der Eltern ab oder kommt für Mehrbeiträge aufgrund einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse auf. Sollten sich die Eltern noch ein wenig sträuben, das Auto auszuleihen, kann ein Zusatzfahrerschutz eventuell den Ausschlag geben.

Der Zusatzfahrerschutz von Mobilize Financial Services

  • Ab 5,49 Euro/Tag
  • Leistungszeiträume von einem Tag bis zu drei Wochen
  • Bequeme Zahlung online per PayPal oder SEPA-Lastschrift

Diese Dokumente kommen mit ins Gepäck

  • Führerschein: Ohne den geht gar nichts. Wer ohne gültige Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert in Deutschland ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. In vielen Ländern ist die Geldstrafe viel höher als in Deutschland!

  • Fahrzeugschein: Den sollte man, neben dem Führerschein, bei jeder Fahrt mit sich tragen. Nicht nur für den Fall einer Kontrolle, sondern auch, falls man unterwegs eine Werkstatt für eine Reparatur ansteuern muss.

  • Personalausweis oder Reisepass: Falls die Reise ins Ausland geht, sollte man diese Ausweisdokumente auch griffbereit haben.

  • Grüne Karte: Früher galt die internationale Versicherungskarte (IVK), die sogenannte „Grüne Karte“, als Nachweis, dass ein Auto auch im Ausland versichert ist. Heute ist die IVK dank des Kennzeichenabkommens in EU-Ländern und vielen anderen europäischen Staaten überflüssig und ist nur noch in wenigen Ländern Pflicht, zum Beispiel in der Türkei. Am besten, man informiert sich vor Abreise beim Kfz-Versicherer, ob die Grüne Karte im Zielland verpflichtend oder empfohlen ist. Sie dabei zu haben, schadet natürlich nie. Wichtig: Die Grüne Karte bezieht sich nur auf die Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht auf die Kaskoversicherung.

  • Europäischer Unfallbericht: Kommt es im Ausland zu einem Unfall, ist es ratsam, einen Unfallbericht mit sich zu tragen. Diesen nutzen die Versicherer, um die Haftungsfrage schneller klären zu können. Hier werden Informationen zur Person, Fahrzeug und Versicherung sowie der Unfallhergang dokumentiert. Der Bericht ist in mehrsprachiger Ausführung erhältlich und daher besonders hilfreich, wenn die Beteiligten unterschiedliche Sprachen sprechen. Alle Beteiligten füllen einen eigenen Bericht aus, unterschreiben aber beide Ausführungen. Der ADAC bietet mehrsprachige Europäische Unfallberichte zum Ausdrucken an.
  • Nutzungsvollmacht: Es kann sinnvoll sein, dass die Eltern als Fahrzeugeigentümer eine Nutzungsvollmacht ausstellen. So ist klar, dass sie die Erlaubnis für die Fahrt gegeben haben, falls man am Zoll oder anderswo in eine Kontrolle gerät. Der ADV bietet eine mehrsprachige Vorlage einer solchen Vollmacht zum Download an.

  • Leihvertrag: Bei Bedarf kann ein Leihvertrag aufgesetzt werden. Dieser regelt, wer im Falle eines Unfalls für Schäden aufkommt. Darin können beide Seiten detailliert klären, wer welche Verantwortung übernimmt – vom Auftanken vor der Rückgabe des Autos bis hin zur Übernahme des Prämienanstiegs im Falle eines Unfalls. Der ADAC bietet einen „Leihvertrag für die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung eines KfZ“ zum Download an.

Vor der Abreise: Das Auto auf den Prüfstand stellen

Bevor es losgeht, sollte man das Auto nochmal durchchecken:

  • Ist die technische Ausrüstung von Warndreieck über Warnweste bis Erste-Hilfe-Kasten vollständig und in Ordnung? Achtung: Der Verbandskasten hat ein Verfallsdatum.
  • Ist genug Öl im Motor? 
  • In welchem Zustand sind die Scheibenwischerblätter? Ist ausreichend Wasser in der Scheibenwischanlage? 
  • Haben die Reifen noch genug Profil? Wie sieht es mit dem Reifendruck aus?

Autoreisen in Europa: Viel Wissen in einer Web-App

Ein nützlicher Begleiter für den Trip ist die kostenlose Web-App „Mit dem Auto ins Ausland“. Entwickelt wurde sie vom Europäischen Verbraucher Zentrum Deutschland. Sie informiert über die wichtigsten Vorschriften und Besonderheiten in allen EU-Ländern – plus Schweiz, Norwegen und Island. Dazu gehören neben den Kraftstoffbezeichnungen im Zielland auch die dort gültigen Verkehrsregeln. Außerdem informiert die Web-App über Maut- und Vignettenpflicht und gibt Tipps, wie man sich bei Unfällen und notwendigen Reparaturen verhalten soll.

Stimmen die technische Ausrüstung und der Versicherungsschutz?

Mit dem Abschluss eines Zusatzfahrerschutzes lässt sich Letzteres auf jeden Fall regeln.

Nice to know: Verkehrsregeln in ausgewählten europäischen Ländern

Generell sollte man sich über die aktuellen Verkehrsregeln und -bestimmungen der Länder, in oder durch die man fährt, erkundigen. Einige Besonderheiten in beliebten Urlaubsländern führen wir hier exemplarisch auf (Stand: Juni 2025)¹:

Spanien

  • Die Geschwindigkeit auf spanischen Autobahnen ist auf 120 km/h beschränkt, außerorts auf 90 km/h und innerorts zwischen 20 und 50 km/h.
  • Gelbe Zick-Zack-Linien oder gelbe unterbrochene Linien am Fahrbahnrand bedeuten: Parken verboten. Blaue Bodenmarkierungen signalisieren, dass das Parken gebührenpflichtig oder zeitlich begrenzt ist. Weiße Linien deuten auf kostenfreies Parken hin.
  • Manche markierten Fahrspuren sind speziell für bestimmte Fahrzeuggruppen wie Busse, Taxis oder Fahrräder reserviert. Wer diese Spuren unberechtigt nutzt, muss mit einer Geldbuße von 200 Euro rechnen.

Italien

  • Die Geschwindigkeit auf italienischen Autobahnen ist auf 130 km/h beschränkt, außerorts auf 90 km/h und innerorts auf 50 km/h.
  • Weiße Linien markieren kostenfreie, blaue Linien kostenpflichtige und gelbe Linien reservierte Parkplätze. Neben schwarz-gelben Bordsteinen ist Parken verboten. 
  • Auf Bergstraßen haben bergaufwärts fahrende Fahrzeuge Vorfahrt. Linienbusse haben dort immer Vorfahrt. 
  •  In „Zonas di silenzio“ ist das Hupen verboten.
  • Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften muss tagsüber das Tagfahrlicht eingeschaltet sein.

Niederlande

  • Die Geschwindigkeit auf niederländischen Autobahnen ist überwiegend auf 100 km/h tagsüber von 9:00 bis 19:00 Uhr beziehungsweise 130 km/h von 19:00 bis 9:00 Uhr beschränkt, außerorts auf 80 km/h und innerorts auf 50 km/h.
  • Gelbe durchgezogene Linien am Bordstein signalisieren, dass Halten verboten ist. An unterbrochenen gelben Linien ist das Parken verboten.
  • In den Niederlanden sind viele Fahrradfahrer unterwegs und auch Mofas dürfen auf den Radwegen fahren. Man sollte besonders vorsichtig beim Abbiegen sein.

Frankreich

  • Die Geschwindigkeit auf französischen Autobahnen ist auf 130 km/h beschränkt. Bei Nässe liegt das Tempolimit bei 110 km/h. Innerorts darf man meist 50 km/h fahren. 
  • An roten Ampeln bedeutet ein blinkender gelber Pfeil, dass man in die Richtung des Pfeils abbiegen darf; Vorfahrt muss man weiterhin gewähren. 
  • Auf Bergstraßen haben bergaufwärts fahrende Fahrzeuge Vorfahrt.
  • In blau markierten Zonen ist das Parken mit Parkscheibe kostenlos, aber zeitlich begrenzt erlaubt. Eine gelbe unterbrochene Linie signalisiert, dass Halten erlaubt ist, Parken aber nicht. Durchgezogene gelbe Linien verbieten auch das Anhalten. 

Österreich

  • Die Geschwindigkeit auf österreichischen Autobahnen ist auf 130 km/h beschränkt, außerorts auf 100 km/h und innerorts auf 50 km/h.
  • Eine gelbe unterbrochene Linie signalisiert Parkverbot; eine gelbe durchgehende Linie verbietet auch das Halten. Weiße Linien markieren legale Parkplätze. 
  • Die Beschilderung Tempolimit 100 km/h mit dem Zusatz „IG-L“ steht in Zusammenhang mit dem Immissionsschutzgesetz-Luft. Diese Schilder signalisieren ein Tempolimit von 100 km/h, von dem Elektroautos mit E-Kennzeichen ausgenommen sind. Diese dürfen 130 km/h fahren. 

¹Die in diesem Artikel aufgeführten Informationen zu Verkehrsregeln im Ausland dienen der allgemeinen Orientierung und sollen einen ersten Überblick über mögliche Besonderheiten geben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Reiseantritt bei den zuständigen staatlichen Stellen über die jeweils geltenden Regelungen zu informieren.