Der Zusatzfahrerschutz schafft Flexibilität beim Verleihen des Autos
Oft wird ein Auto nicht nur von einer einzigen Person genutzt: Partner, Familienmitglieder oder Freunde übernehmen gelegentlich das Steuer – etwa auf längeren Fahrten, im Urlaub oder beim Ausleihen des Fahrzeugs. Das kann versicherungsrechtlich zu Problemen führen.
Der berechtigte Fahrerkreis ist in vielen Kfz-Versicherungsverträgen festgelegt, denn durch eine Einschränkung des Fahrerkreises spart man bares Geld bei der Versicherungsprämie. Die Kehrseite dabei: Fährt eine nicht eingetragene Person das Fahrzeug, kann es im Schadenfall zu Beitragsnachforderungen oder Vertragsstrafen führen. Genau hier setzt der Zusatzfahrerschutz an.
Wenn der Fahrerkreis begrenzt ist
Viele Kfz-Versicherungen kalkulieren die Versicherungsprämie auf Grundlage eines definierten Fahrerkreises. Üblich sind die Einschränkungen auf den Versicherungsnehmer selbst, den Lebenspartner oder eine bestimmte Altersgruppe. Sobald nun jemand außerhalb dieses Kreises das Fahrzeug nutzt, entsteht ein versicherungsrechtliches Risiko. Wird ein Unfall verursacht, kann der Versicherer eine Nachberechnung der Prämie verlangen oder Vertragsstrafen geltend machen.
Dass man das Fahrzeug verleiht, tritt häufiger auf, als man denkt: wenn die Kinder den Führerschein gemacht haben, aber noch kein eigenes Auto haben, wenn ein Freund das Auto für einen Umzug nutzt oder der Besuch kurzfristig mal fahren will. In all diesen Fällen passen die Einschränkungen des Fahrerkreises in den Versicherungspolicen nicht zur aktuellen Lebensrealität.