Der Zusatzfahrerschutz schafft Flexibilität beim Verleihen des Autos

Oft wird ein Auto nicht nur von einer einzigen Person genutzt: Partner, Familienmitglieder oder Freunde übernehmen gelegentlich das Steuer – etwa auf längeren Fahrten, im Urlaub oder beim Ausleihen des Fahrzeugs. Das kann versicherungsrechtlich zu Problemen führen.
 
Der berechtigte Fahrerkreis ist in vielen Kfz-Versicherungsverträgen festgelegt, denn durch eine Einschränkung des Fahrerkreises spart man bares Geld bei der Versicherungsprämie. Die Kehrseite dabei: Fährt eine nicht eingetragene Person das Fahrzeug, kann es im Schadenfall zu Beitragsnachforderungen oder Vertragsstrafen führen. Genau hier setzt der Zusatzfahrerschutz an. 

Wenn der Fahrerkreis begrenzt ist

Viele Kfz-Versicherungen kalkulieren die Versicherungsprämie auf Grundlage eines definierten Fahrerkreises. Üblich sind die Einschränkungen auf den Versicherungsnehmer selbst, den Lebenspartner oder eine bestimmte Altersgruppe. Sobald nun jemand außerhalb dieses Kreises das Fahrzeug nutzt, entsteht ein versicherungsrechtliches Risiko. Wird ein Unfall verursacht, kann der Versicherer eine Nachberechnung der Prämie verlangen oder Vertragsstrafen geltend machen.  
 
Dass man das Fahrzeug verleiht, tritt häufiger auf, als man denkt: wenn die Kinder den Führerschein gemacht haben, aber noch kein eigenes Auto haben, wenn ein Freund das Auto für einen Umzug nutzt oder der Besuch kurzfristig mal fahren will. In all diesen Fällen passen die Einschränkungen des Fahrerkreises in den Versicherungspolicen nicht zur aktuellen Lebensrealität. 

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Auto leihen oder verleihen – die clevere Erweiterung für jede Kfz-Versicherung. 

Was der Zusatzfahrerschutz leistet

Der Zusatzfahrerschutz ergänzt den Kfz-Versicherungsvertrag für genau diese Situationen, denn er deckt das Risiko ab, das entsteht, wenn eine weitere Person außerhalb des ursprünglich vereinbarten Fahrerkreises das Fahrzeug nutzt.  
 
Kommt es während dieser Nutzung zu einem selbst verursachten Schaden, übernimmt der Zusatzfahrerschutz die Kosten, etwa Beitragsnachforderungen oder Vertragsstrafen der bestehenden Kfz-Versicherung für das laufende Versicherungsjahr.

Temporäre Erweiterung des bestehenden Versicherungsschutzes

Die zeitliche Flexibilität beim Zusatzfahrerschutz ist ein großer Vorteil: Der Schutz wird meist für wenige Tage abgeschlossen, bis zu drei Wochen sind möglich. So lässt sich der Versicherungsschutz flexibel an konkrete Situationen anpassen – beispielsweise für eine Urlaubsreise, ein Wochenende oder auch nur für einen Tag. 

Typische Anwendungsfälle des Zusatzfahrerschutzes

Für folgende Lebenssituationen ist der Zusatzfahrerschutz praktisch:
  • Verwandte, Freunde oder Bekannte, die sich das Auto kurzfristig ausleihen wollen
  • Längere Autofahrten, wo sich mehrere Personen am Steuer abwechseln müssen
  • Besuche oder Urlaube, wenn mehrere Personen das Auto nutzen wollen
  • Fahranfänger in der Familie, der nur gelegentlich das Auto fährt

Zusatzfahrerschutz kurz erklärt

Ergänzung zu einer bestehenden Autoversicherung

Wichtig zu wissen: Der Zusatzfahrerschutz ersetzt nicht die Autoversicherung, sondern ergänzt sie. Denn der Zusatzfahrerschutz greift nur in Verbindung mit der normalen Kfz-Haftplicht- und Kaskoversicherung. Der Zusatzfahrerschutz ist eine sinnvolle Ergänzung, um das Risiko einer nicht im Vertrag der normalen Autoversicherung enthaltenen Person temporär die Gelegenheit zu bieten, das Auto zu fahren, ohne dafür den gesamten Versicherungsvertrag ändern zu müssen. 

Schneller und einfacher Online-Abschluss

Der Abschluss des Zusatzfahrerschutzes von Mobilize Financial Services ist ganz schnell und einfach online möglich:
  • Online-Antrag auf www.zusatzfahrerschutz.de ausfüllen
  • Einfach per Paypal oder Kreditkarte bezahlen
  • Versicherungsschutz zum gewünschten Zeitpunkt online aktivieren
  • Losfahren
Den Zusatzfahrerschutz abschließen und aktivieren können sowohl die Personen, die sich das Auto ausleihen, als auch die, die das Auto verleihen. Im Online-Antrag müssen außer dem Namen und der E-Mail-Adresse lediglich das Fahrzeugkennzeichen und die Dauer des Versicherungsschutzes angegeben werden.